Steuerhinterziehungsbekämpfung

Steuerhinterziehungsbekämpfung

Gleich zwei Meldungen der vergangenen Tage zeigen, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Kampf gegen die Steuerhinterziehung vorantreibt.

Informationsaustausch

Zum einen hat das BMF kürzlich bekanntgegeben, dass sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt haben, den automatischen, länderübergreifenden Austausch von Informationen zu Finanzkonten voranzutreiben. Die Finanzminister der G5 teilten mit, dass ein ehrgeiziger Zeitplan zur Umsetzung eines internationalen Standards verabschiedet wurde. Demnach soll der erste Informationsaustausch bereits im Jahr 2017 stattfinden. Man gehe ferner davon aus, dass die Umsetzung im EU-Recht schon Ende 2014 erfolgen könne.

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige

Aufgrund der ausgiebigen Berichterstattung über prominente Steuerhinterzieher ist mittlerweile landesweit bekannt, dass es im Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, einer Strafe für hinterzogene Steuern zu entgehen, indem eine Selbstanzeige eingereicht wird. Gleichwohl ist die hinterzogene Steuer natürlich nachzuentrichten, nebst Zinsen.

Die Voraussetzungen, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, sollen nunmehr enger gefasst werden. An der grundsätzlichen Möglichkeit wird aber festgehalten. Dies hat das BMF auf seiner Webseite bekanntgeben.

Quelle: BMF Online



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