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  • Umzugskosten richtig absetzen

    Umzugskosten richtig absetzen

    „Heute hier, morgen dort…“, berufliche Veränderungen finden sich mittlerweile regelmäßig in fast allen Lebensläufen. Häufig geht mit einem neuen Job auch ein Ortswechsel einher. Was viele dabei nicht wissen oder in dem Trubel einfach vergessen, ist, dass die Aufwendungen  für einen beruflich bedingten Ortswechsel von der Steuer abgezogen werden können. Die steuerliche Behandlung von Umzugskosten – darum geht es in diesem Artikel.

    Wann sind Umzugskosten abzugsfähig?

    Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist! Z.B. durch

    • Jobwechsel
    • Versetzung
    • erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit 

    Darüber hinaus werden auch Fälle anerkannt, in denen der Wohnort näher an einen bestehenden Arbeitsort verlegt wird. In diesem Fall muss die ersparte Fahrtzeit allerdings mehr als eine Stunde betragen.

    Welche Kosten können abgesetzt werden?

    Zu den möglichen Kostenpositionen gehören vordergründig:

    • sämtliche, durch den Umzug bedingte Fahrten (Wohnungsbesichtigungen, Unterzeichnung Mietvertrag, Maklertreffen, Transporte)
    • doppelte Mietzahlungen wegen nicht rechtzeitig kündbarer Wohnung bis maximal 6 Monate
    • Maklergebühren oder ähnliche Vertragsabschlusskosten
    • sonstige Umzugskosten wie Wohnungsanzeigen, Umzugshelfer und Möbeltransport, Aufwendungen für den Auf- und Abbau von eingebautem Mobiliar, Renovierungskosten für die verlassene Wohnung, Umschreibung von Personalausweis und/oder Kfz

    Die Aufwendungen müssen anhand von Belegen nachweisbar sein. Ohne Nachweis können allerdings Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Diese betragen seit dem 1. August 2013:

    • EUR 687,00 für Ledige
    • EUR 1.374,00 für Ehepaare
    • EUR 303,00 für jede weitere, im Haushalt lebende Person

    Im Übrigen können Umzugskosten vom Arbeitgeber auch im Rahmen von Höchstbeträgen steuerfrei ersetzt werden. Diese Erstattung ist gegebenenfalls auf die tatsächlichen Umzugskosten anzurechnen.

    Wie werden Umzugskosten geltend gemacht?

    Die Umzugskosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten  angegeben werden.