Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 einer Gesetzesänderung für die Künstlersozialabgabe zugestimmt.
Grundsätzlich sind Unternehmer, die typischerweise künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, verpflichtet, für diese eine besondere Abgabe an die Künstlersozialkasse abzuführen. Bisher wurde die Einhaltung dieser Verpflichtung allerdings wenig kontrolliert, sodass nur wenige Unternehmen ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Die Gesetzesänderung soll dem nun mit folgenden Maßnahmen entgegenwirken:
- Fortan sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung damit beauftragt, die Einhaltung der Künstlersozialabgaben zu prüfen.
- Die Prüfungen sollen im Jahr 2015 insofern „massiv“ ausgeweitet werden.
- Eine Geringfügigkeitsgrenze von EUR 450,00 entlastet kleinere Unternehmen.
Quelle: NWB News